Newsletter 04

Sehr verehrte Damen und Herren,

in der heutigen Ausgabe vom 28. Dezember 2019 berichtet die Wattenscheid WAZ auf der ersten Seite von unserem Bürgerbegehren. Für alle, die keine Printausgabe bekommen haben, hier der Link zu dem Artikel über das Bürgerbegehren.

Wir wurden und werden immer wieder gefragt, was es denn mit den „alten“ Unterschriftslisten auf sich hat, warum denn jetzt neue Listen erstellt und ausgefüllt werden müssen und vor allen Dingen, wann es endlich los geht.

Wir versuchen das mal zu beantworten oder eine Quelle zu nennen, an der man entsprechenden Informationen nachlesen kann.

Die ersten Unterschriftslisten waren von der Wattenscheider CDU mehr als ein Appell an die Mehrheit in der Bezirksvertretung Wattenscheid gedacht, ihre Entscheidung , den PKW Verkehr auf dem August-Bebel-Platz zu verbieten, noch einmal zu überdenken. Dieser ursprüngliche Appell hätte allerdings keine rechtliche Verpflichtung für irgendjemand gehabt.

Erst der sehr deutliche Zuspruch der Bürger für die Position, den PKW Verkehr auch zukünftig auf dem August-Bebel-Platz zu erlauben, hat uns drei, Wolfgang Dressler, Hans Henneke und Marc Westerhoff, dazu gebracht, ein Bürgerbegehren nach § 26 Abs. 9 der Gemeindeordnung NRW für den Stadtbezirk Wattenscheid auf den Weg zu bringen.

Im Gegensatz zur unverbindlichen Unterschriftenaktion haben nämlich die Unterschriften, die im Rahmen eines Bürgerbegehrens abgegeben werden, zwingende Rechtsfolgen für die Stadt.

Diese Rechtsfolgen bedingen aber auch, dass die Unterschriftenlisten formalen Ansprüchen genügen müssen und eine der formellen Voraussetzungen ist, dass auf jeder Liste eine Kostenschätzung für die Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten ist. In unserem Fall also die Kosten, die dadurch entstehen, dass nicht nur Busse, sondern auch PKW über den August-Bebel-Platz fahren dürfen. Diese Kostenschätzung muss die Stadt Bochum erstellen und bevor das nicht der Fall ist, können wir nicht mit dem Sammeln der Unterschriften beginnen.

Weil wir nicht genau wissen können, wie lange die Stadt für eine solche Kostenschätzung brauchen wird, können wir auch noch nicht sagen, wann wir die entsprechenden Unterschriftenlisten erstellen und auslegen können. Wir gehen aber davon aus, dass die Stadt Bochum sich Anfang 2020 bei uns melden, die geschätzten Kosten nennen und uns das OK geben wird. Erst dann können, aber dann werden wir auch mit dem Sammeln der Unterschriften beginnen.

Erreichen wir die 6 % Zustimmung bei den Wattenscheider Wahlberechtigten, dann muss sich die Bezirksvertretung noch einmal mit diesem Thema beschäftigen und hat dann zwei Entscheidungsmöglichkeiten:

  1. Sie nimmt den Beschluss, den PKW Verkehr auf dem August-Bebel-Platz zu verbieten zurück, dann haben wir unser Ziel erreicht und die Bezirksvertretung ist an diesen Beschluss gebunden. Die Alternative ist, dass
  2. die Mehrheit in der Bezirksvertretung bei ihrem Beschluss bleibt, dann gibt es einen Bürgerentscheid.

In groben Zügen läuft ein solcher Bürgerentscheid genau wie eine Wahl ab. Stimmrecht hätte in unserem Fall jeder, der in Wattenscheid zum Zeitpunkt des Bürgerentscheides auch bei einer gleichzeitigen Kommunalwahl berechtigt wäre, die Bezirksvertretung Wattenscheid zu wählen. Wichtig ist, dass es auch die Möglichkeit gibt, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.

Damit möchten wir es für heute bewenden lassen.

Wir wünschen Ihnen einen Guten Rutsch in das Jahr 2020.

Wolfgang Dressler, Hans Henneke und Marc Westerhoff