Es wird oft gefragt, wo man sich eintragen kann? Bis heute, das ist der 22. Dezember 2019 kann man sich NOCH NICHT für das Bürgerbegehren eintragen und es wird auch noch eine Weile dauern.
Der Hintergrund ist die Tatsache, das das Gesetz ganz konkrete Vorgaben für die Unterschriftenliste macht. So muss z.B. für den Bürger auf der Seite, auf der er unterschreibt, erkennbar sein, welche Kosten mit der Zustimmung zum Anliegen des Bürgerbehrens verbunden sind. Diese Kosten werden von der Verwaltung der Stadt Bochum geschätzt und den Initiatoren des Begehrens schriftlich mitgeteilt und diese haben sie dann auf der Unterschriftenliste mit anzugeben.
Des Weiteren muss die zur Entscheidung zu stehende Frage auf der Unterschriftenliste so formuliert sein, dass sie nur mit Ja oder Nein zu beantworten ist.
Diesen Anforderungen entspricht die Liste nicht, die von der Wattenscheider CDU in Umlauf gebracht worden ist, weil sie auch nicht für diesen Zweck gemacht worden war. Erst die deutliche Unterstützung des Anliegens hat die Initiatoren dazu gebracht, überhaupt ein Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen.
Es wird also noch eine Weile dauern, bis die richtigen Listen vorliegen und Sie sich eintragen können. Wir gehen davon aus, dass dies erst Anfang 2020 der Fall sein wird.
Wir werden Sie an dieser Stelle natürlich sofort informieren.
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